Online-Nachricht - Mittwoch, 10.02.2021

Gesetzgebung | Entwurf eines Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes (hib)

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben die im Koalitionsausschuss vereinbarten Steuerentlastungen zur Bewältigung der Coronakrise (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 5.2.2021) als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 19/26544).

Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage sind folgende steuerlichen Maßnahmen geplant:

  • Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den hinaus (befristet bis ).

  • Gewährung eines Kinderbonus von 150 Euro für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind.

  • Nochmalige Erweiterung und Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (Zusammenveranlagung). Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.

Hinweis:

Das Gesetz soll bereits am in erster Lesung im Bundestag behandelt werden.

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Hechtner in der NWB 6/2021 S. 400.

Quelle: BT-Drucks. 19/26544 (Stand: 9.2.2021) sowie Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
XAAAH-70889