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Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken anhand des umgekehrten Ertragswertverfahrens
Der BFH hat die Arbeitshilfe des BMF mit Urteil vom als ungeeignet für die Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken verworfen. Das umgekehrte Ertragswertverfahren könnte im steuerlichen Massenverfahren die Arbeitshilfe des BMF ablösen und Finanzverwaltung und Steuerpflichtige in die Lage versetzen, eine Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zügig und sachgerecht durchzuführen. Dies betrifft sowohl Fälle, in denen keine Aufteilung des Kaufpreises im Grundstückskaufvertrag festgelegt wurde, als auch Fälle, in denen eine vertragliche Aufteilung nur plausibilisiert werden soll. Der Praxisfall zeigt ergänzend zum Beitrag in BBK 24/2020 S. 1178, wie zu rechnen ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Das Beispiel in der ausführlichen Fassung des Beitrags zeigt, dass die Aufteilung im umgekehrten Ertragswertverfahren schnell und vergleichsweise unkompliziert erfolgen kann. Gleichzeitig bietet sich ein Abstellen auf die Mieterträge auch bei der Aufteilung des Kaufpreisanteils des Gebäudes auf die einzelnen Nutzungen des Gebäudes an.
Letztendlich bleibt aus Sicht des Steuerpflichtigen abzuwarten, wie sich die Finanzverwaltung und die Finanz...