Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtlicher Rahmen der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit in Deutschland ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Es gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre in Betrieben und Verwaltungen aller Art. Ausnahmen ergeben sich aus § 18 ArbZG. Soweit Arbeitszeitvorschriften für Jugendliche (bis zu 18 Jahren) infrage stehen, sind die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes anzuwenden.
Allgemeines
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz, soweit er sich auf die Arbeitszeiten bezieht. Eckpunkte sind die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten, Regelung der Nachtarbeit und der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen.
Zur Sicherung der Einhaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber hiernach
an geeigneter Stelle im Betrieb einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes auszulegen oder auszuhängen;
die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Das Arbeitszeitgesetz erweitert unter Beibehaltung des Acht-Stunden-Tages den Gestaltungsfreiraum für eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit. Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen wird. Die wöche...