2. Der Wortlaut des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG idF bis setzt nicht voraus, dass es sich bei der ausländischen Betriebsstätte
um eine solche des gewerbesteuerpflichtigen Unternehmens handelt.
Fundstelle(n): DB 2021 S. 14 Nr. 4 DStR 2021 S. 10 Nr. 20 DStRE 2021 S. 796 Nr. 13 GmbH-StB 2021 S. 134 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2021 S. 259 PIStB 2021 S. 31 Nr. 2 IAAAH-70573
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