Corona | Antrag und Abschlagszahlungen Überbrückungshilfe III (BMWi)
Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021. Die regulären Auszahlungen erfolgen wie bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen über die Länder. Die regulären Auszahlungen starten im Monat März 2021.
Hintergrund: Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die bundesweit einheitlich digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Unternehmen müssen Anträge wie bisher bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen elektronisch durch prüfende Dritte (d.h. Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und/oder Rechtsanwälte/innen) über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Soloselbstständige, die Neustarthilfe beantragen, können direkt Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen.
Eine Übersicht aller Bewilligungsstellen der Länder steht hier zur Verfügung.
Zur NWB Arbeitshilfe "Corona-Überbrückungshilfe Phase 3 – Checkliste mit Berechnung" gelangen Sie hier.
Quelle: BMWi; www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
NWB KAAAH-70273