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BMF - IV B 2 - S 2138 - 25/94 BStBl 1994 I 773

§ 58 EStG; Steuerliche Behandlung der Akkumulationsrücklage;
Auswirkung auf die Gewerbesteuer

Der (BStBl 1994 II S. 813) unter anderem zur Akkumulationsrücklage im Sinne von § 3 Abs. 2 des Steueränderungsgesetzes vom (DDR-GBl 1990 I S. 136) i. V. m. § 8 der Durchführungsbestimmung zum Steueränderungsgesetz vom (DDR-GBl 1990 I S. 195) Stellung genommen. Dabei hat er entschieden, daß die Bildung der Akkumulationsrücklage auch Auswirkungen auf die Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen hat und sich damit auch unmittelbar auf den Gewerbeertrag im zweiten Halbjahr 1990 auswirkt.

Das Urteil entspricht insoweit nicht der Auslegung des § 3 Abs. 2 des Steueränderungsgesetzes vom (a.a.O.), wie sie im BdF-Schreiben vom (BStBl 1992 I S. 192) zum Ausdruck kommt. Die Rücklage ist danach von der Summe der Einkünfte aus den begünstigten Betrieben bzw. Tätigkeiten abzuziehen. Die Bildung der Rücklage hat deshalb keinen Einfluß auf die Höhe des Gewinns des Steuerpflichtigen. Der Gewerbeertrag wird deshalb durch die Bildung der Rücklage nicht gemindert (vgl. RdNrn. 6 und 7 des BdF-Schreibens vom , a.a.O.).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Lä...

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BMF v. 20.10.1994 - IV B 2 - S 2138 - 25/94

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