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Steuerrecht | Schwankende Gehaltszahlungen für einen Gesellschafter-Geschäftsführer sind vGA
Zahlt eine GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer deutlich schwankende Gehälter ohne zugrunde liegende Vereinbarung, handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.
Die Folge: Beim Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen die Gehaltszahlungen als Kapitaleinkünfte der Abgeltungsteuer von 25 %; sie sind nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG zu versteuern.
Die [i]Monatliche Zahlungen zwischen 500 € und 3.000 € Geschäftsführer-Gesellschafterin G hatte mit ihrer GmbH erst ab ein Monatsgehalt von 900 € vereinbart. Für den vorherigen Zeitraum ab Januar 2016 lag keine Vereinbarung vor. Die GmbH zahlte an G zwischen Januar 2016 bis März 2018 S. 177monatlich zwischen 500 € und 3.000 €. Der Jahresbetrag für 2016 belief sich auf 11.570 € und für 2017 auf 12.900 €. ...