Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung u.a. zur Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern im Homeoffice (BMF)
Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, zum Kurzarbeitergeld und zur Kurzarbeitsunterstützung sowie zu Homeoffice-Betriebsstätten veröffentlicht (-AUT/20/10001 :002).
Hintergrund: Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am eine Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich unterzeichnet. Sie ergänzt die in der Konsultationsvereinbarung vom getroffenen Vereinbarungen um die Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 des Abkommens in Bezug auf Tätigkeiten im Homeoffice.
Zudem wurde vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung bis mindestens gilt.
Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis nunmehr zum Anwendung.
Die verlängert sich nach dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Die Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NAAAH-69534