Gesetzgebung | Digitalisierung von Steuerverfahren / Verhinderung der Umgehung der Dividendenbesteuerung (BMF)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) gebilligt.
Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen die folgenden Elemente:
Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid
Mit dem Gesetz wird die vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim BZSt ab dem Jahr 2024 eingeleitet. Dazu sollen die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben werden, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Abläufe bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung vereinfachen, sondern auch Betrug mit gefälschten Bescheinigungen ausschließen.
Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten
Das Abzugsverfahren der Kapitalertragsteuer wird um elektronische Meldepflichten erweitert. Die Meldungen sollen künftig zentral beim BZSt gesammelt werden, um insbesondere Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung leichter zu erkennen. Die Dividendenbesteuerung war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Gestaltungen zur Erlangung rechtswidriger Steuervorteile. Dies betraf insbesondere die unter den Begriffen Cum/Ex-, Cum-/Cum oder Cum-Fake bekannt gewordenen Gestaltungen. Die Informationen dienen der Finanzverwaltung, und hier insbesondere der beim BZSt eingerichteten Sondereinheit, zu Analyse- und Kontrollzwecken.
Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen
Die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen in § 45a Absatz 7 EStG soll verschärft werden. Ziel ist es, die Qualität der erhobenen Daten wesentlich zu verbessern und die Verlässlichkeit der Datenerhebungsverfahren zu steigern.
Reduzierung und Verschlankung der Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim BZSt
Die Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger durch das BZSt soll prozessoptimiert, ressourcenschonender und weniger missbrauchs- und betrugsanfällig ausgestaltet werden. Um insbesondere gewerbsmäßige Betrugsmodelle wirksamer zu verhindern, benötigt die Finanzverwaltung zusätzliche Informationen aus den Daten zur Abführung von Kapitalertragsteuer. Mit der Reduzierung der Anzahl bestehender Entlastungsverfahren und der Konzentration dieser Verfahren beim BZSt soll die Gefahr von Doppelerstattungen verringert werden.
Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben
Die Vorschrift, die missbräuchlichen Steuergestaltungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Kapitalertragsteuer und unberechtigten steuerlichen Vorteilen etwa aus bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen vorbeugen soll, soll an die europäische Rechtsprechung angepasst und damit rechtssicher gemacht werden.
Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen sowie eine Änderung bei der Vollstreckbarkeit steuerlicher Verwaltungsakte enthalten.
Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB AAAAH-69184