Insolvenzrecht | Bundesrat fordert weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
In einer Entschließung fordert der Bundesrat einstimmig, die durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (bis ) nochmals zu verlängern.
Hintergrund: Um zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen in die Insolvenz rutschen, weil sie noch auf die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen warten, müsse die Bundesregierung unverzüglich eine Verlängerung der insolvenzrechtlichen Sonderregel auf den Weg bringen - und sicherstellen, dass sie rechtzeitig in Kraft tritt. Es wäre eine unbillige Härte, wenn Firmen zum einen Insolvenzantrag stellen müssten, obwohl sie eigentlich Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen hätten - zum Beispiel die so genannten November- und Dezemberhilfen oder die Überbrückungshilfe III, die momentan noch gar nicht beantragt werden kann.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will.
Zur Vorabveröffentlichung aus der NWB 3/2020 "Verzögerte Corona-Finanzhilfen und die Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht" gelangen Sie hier.
Quelle: Bundesrat online (JT)
Fundstelle(n):
NWB PAAAH-68920