Gesetzgebung | Befristete Ausweitung der Kinderkrankentage beschlossen (Bundesrat)
Wenige Tage nach dem Bundestag hat am abschließend auch der Bundesrat die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld in der Corona-Pandemie gebilligt.
Hintergrund: Der Bundestag hatte die Ausweitung des Kinderkrankengelds am kurzfristig an das sog. GWB-Digitalisierungsgesetz angefügt. Zugrunde lag eine Formulierungshilfe der Bundesregierung v. .
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Das Kinderkrankengeld gesetzlich Versicherter steigt für das Jahr 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende, damit diese ihre Kinder zu Hause betreuen können.
Der Anspruch soll nicht nur bei Krankheit des Kindes gelten, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen pandemiebedingt geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind.
Er besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Zur Finanzierung überweist der Bund 300 Millionen Euro an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
Ziel der GWB-Wettbewerbsnovelle ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung entgegenzuwirken, zugleich Innovationen zu fördern und Märkte offen zu halten. Das Gesetz weitet die Befugnisse der Kartellbehörden aus: Sie sollen künftig schneller und effektiver handeln können - auch durch einstweilige Maßnahmen. So dürfen sie unter anderem Plattformbetreibern untersagen, Angebote von Wettbewerbern bei der Darstellung von Suchergebnissen schlechter als firmeneigene Angebote zu behandeln.
Zur Entlastung des Bundeskartellamts steigt die Umsatzschwelle für Fusionskontrollen auf 50 Millionen Euro für die erste Inlandsumsatzschwelle und auf 17,5 Millionen Euro für die zweite Inlandsumsatzschwelle.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Ausweitung des Kinderkrankengelds soll rückwirkend zum in Kraft treten, die anderen Regelungen des Artikelgesetzes im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat einstimmig, die bis befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen nochmals zu verlängern. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il).
Fundstelle(n):
CAAAH-68891