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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 13-15 | Handwerkerleistungen: Keine Steuermäßigung für Arbeiten, die in einer Werkstatt erbracht werden

Der Bundesfinanzhof hat leider entschieden, dass Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nur nach § 35a EStG begünstigt sind, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden. Für Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, kann die Steuerermäßigung daher nicht beansprucht werden. Gleiches gilt bei der Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße. Es handele sich um keine haushaltsnahe Dienstleistung.

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen stellen wir Ihnen jetzt als Nächstes vor. – Ich habe gerade einmal in der NWB Datenbank nachgeschaut, wie oft wir uns mit diesem Thema schon befasst haben. Es werden mehr als 50 Audio-Beiträge angezeigt. – Kaum zu glauben, dabei ist die Regelung in § 35a EStG ja eigentlich alles andere als kompliziert. Wenn ich mir unsere Berichte so ansehe, dann komme ich zu dem Ergebnis: Es geht zwar regelmäßig nicht um weltbewegende Fragen, aber immer um viel Geld für den Fiskus.

Das ist richtig. – Die Bundesregierung schätzt die Steuermindereinnahmen durch haushaltsnahe Leistungen für das Jahr 2020 auf über 2,7 Mrd.

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