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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 21 | Kinderbetreuungskosten: Kein Sonderausgabenabzug bei steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschüssen

Kinderbetreuungskosten sind nach einem aktuellen Urteil des FG Köln im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Die Eltern seien i. H. des Arbeitgeberzuschusses nicht wirtschaftlich belastet, so dass ihnen keine Aufwendungen i. S. der Vorschrift entstanden sind. Da die Kläger Revision eingelegt haben, ist nun der III. Senat des BFH am Zug.

Eine der steuerlichen Folgen der Corona-Pandemie ist sicherlich, dass bei der Veranlagung für 2020 – und hoffentlich nicht auch für 2021 – mehr Steuerpflichtige Kinderbetreuungskosten geltend machen werden. Zahlt der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss, stellt sich die Frage: Sind die Aufwendungen der Eltern im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug entsprechend zu kürzen?

Es heißt ja immer so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedoch – anders als bei anderen Sonderausgaben – keine Kürzung um steuerfreie Einnahmen vorgesehen.

Das FG Köln ist dennoch zu dem Ergebnis gelangt: Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Die Eltern seien i. H. des Arbeitgeberzuschusses nicht w...

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