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Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Das BMF hat eine Verlängerung der Regelungen veröffentlicht, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Stpfl. steuerliche Erleichterungen vorsehen, u. a. die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Das neue BMF-Schreiben ergänzt das , NWB TAAAH-44901, u. a. um folgende Inhalte (, NWB XAAAH-67513):
Stundung im vereinfachten Verfahren: Auf Antrag werden Stundungen bis (in Ausnahmefällen bis unter Ratenzahlungen) gewährt (vgl. hierzu Rz. 1.1-1.4 des .
Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren: Bis zum soll von Volls...