Corona | Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze in der Überbrückungshilfe II (BStBK)
Mit einem Update des FAQ-Katalogs
zur Antragsberechtigung der Überbrückungshilfe II durch das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anfang Dezember sind viele beihilferechtliche
Fragen aufgeworfen worden. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat nun ein
Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze
veröffentlicht.
In dem Factsheet werden u.a. folgende Fragen rund um die beihilferechtlichen Regelungen für die Überbrückungshilfe II beantwortet:
Was ist der beihilfefähige Zeitraum zur Berechnung der ungedeckten Fixkosten?
Was genau ist die beihilferechtliche Höchstgrenze?
Warum gibt es diese?
Was bedeutet das konkret für die Antragstellung?
Zudem stellt die Kammer klar, dass alle staatlichen Hilfsprogramme unter dem Vorbehalt des EU-Beihilferechts stehen – so auch die Überbrückungshilfe II.
Hinweis:
Das Factsheet wurde auf der Homepage der BStBK veröffentlicht.
Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Jahn in der nächsten Ausgabe der NWB (Heft 3/2021).
Quelle: BStBK Pressemitteilung 01/2021 v. (RD)
Fundstelle(n):
NWB FAAAH-68624