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§ 165 AO Vorläufige
Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
(§ 165
Abs. 1 AO);
Verfassungsmäßigkeit
des Gewerbesteuergesetzes
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des – eine u.a. gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie verweist insoweit auf den (BStBl 1978 II S. 125), in dem die Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Belastung bestimmter selbständiger Tätigkeiten mit Bindungswirkung festgestellt wurde.
Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl 1999 I S. 1053) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.