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LSG Sachsen Urteil v. - L 7 R 278/20 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, die Beschäftigungszeiten der Klägerin vom 1. September 1980 bis zum 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen.

Fundstelle(n):
FAAAH-68381

Preis:
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LSG Sachsen, Urteil v. 07.12.2020 - L 7 R 278/20 ZV

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