Kassen | Aktueller Stand zur Aufrüstung von Kassen (u.a. DIHK)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beabsichtigt für eine Zertifizierung von cloud-basierten TSE-Lösungen weitergehende Anforderungen an die betriebliche Anwenderumgebung zu stellen. Hiervon betroffen ist nicht nur die bereits zertifizierte Cloud-Lösung. Auch alle cloud-basierten TSEs sind betroffen, die sich im Zertifizierungsverfahren befinden bzw. künftig eine Zertifizierung anstreben. Dies geht aus einem Informationsschreiben verschiedener Verbände hervor, welches von der IHK Köln veröffentlicht wurde.
Hintergrund: Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kassengesetz“) wurden Unternehmen verpflichtet, ab dem ihre elektronischen Kassen(systeme) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Damit Unternehmen mit Blick auf ihre spezifischen betrieblichen Bedürfnisse die beste Lösung wählen können, sind sowohl hardware- als auch cloudbasierte TSE-Lösungen zulässig (Technologieoffenheit).
Bereits seit Beginn des Jahres 2020 stehen hardware-basierte TSE-Lösungen zur Verfügung. Ein erstes cloud-basiertes TSE-Modul (Anbieter: Deutsche Fiskal mit Bundesdruckerei- Tochter D-TRUST) wurde am vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und ist seitdem erhältlich. Die Laufzeit ist jedoch befristet bis zum , sodass im Anschluss eine Rezertifizierung erforderlich wird. Weitere cloud-basierte Module von anderen Herstellern befinden sich zurzeit im Zertifizierungsverfahren.
Die Wirtschaftsverbände machen nun auf Folgendes aufmerksam:
Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, welche konkreten Auswirkungen die neuen Anforderungen des BSI haben werden. Offen ist, ob und wann die Cloud-TSE-Anbieter diese umsetzen können und welche Konsequenzen dies für die Implementierbarkeit in den jeweiligen Kassen haben wird.
Unternehmen, die bereits eine cloud-basierte TSE verwenden oder dies beabsichtigen, sollten sich unverzüglich an ihre Kassen(system)anbieter oder TSE-Hersteller wenden. Es sollte geklärt werden, ob weitergehende Umstellungsmaßnahmen ergriffen werden müssen und wann eine zertifizierte Cloud-Lösung implementiert werden kann.
Die Verbände haben sich bereits an das BMF, das BSI sowie die Länderfinanzverwaltungengewandt und sich für eine praxistaugliche Lösung ausgesprochen, die die Belange der betroffenen Unternehmen ausreichend berücksichtigt.
Quelle: Wirtschaftsverbände DIHK, HDE, BDI, BGA, ZDH; veröffentlicht auf der Homepage der IHK Köln (JT)
Fundstelle(n):
HAAAH-68282