Online-Nachricht - Dienstag, 12.01.2021

Corona | Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests (BMF)

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn (BMF, FAQ "Corona" Steuern).

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-68273