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Finanzgerichtsordnung | Zur Klagebefugnis wegen einer Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustabzug
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Klage gegen einen auf null € lautenden Steuerbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung). (2) Ist die Besteuerungsgrundlage im Steuerbescheid berücksichtigt (positive Bindungswirkung), besteht jedoch Streit über die Frage, ob sie den verbleibenden Verlustvortrag erhöht (hier: Altersentlastungsbetrag), muss die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid gerichtet werden. Im Steuerbescheid wird nicht über die Berechnung des Verlustvortrags entschieden. (3) Eine Besteuerungsgrundlage (hier: Altersentlastungsbetrag) ist einem Steuerbescheid „zugrunde gelegt“, wenn sie in...BStBl 2018 II S. 699