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Lohn und Gehalt | Lohnzufluss bei Teilnahme am Firmenfitness-Programm in Fitnessstudios
Dem Arbeitnehmer fließt monatlich Lohn zu, wenn sein Arbeitgeber ihm den verbilligten Zugang zu Fitnessstudios ermöglicht. Es handelt sich hierbei um einen Sachbezug, für den die monatliche Freigrenze von 44 € nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gilt.
Die [i]Arbeitgeber erwarb 20 Lizenzen für Fitnessstudios Klägerin war Arbeitgeberin und schloss am mit einer Fitnessstudio-Kette einen Vertrag, der den Arbeitnehmern der Arbeitgeberin die Möglichkeit gab, die Fitnessstudios bundesweit zu nutzen. Die Laufzeit des Vertrags betrug ein Jahr. Die Klägerin zahlte für jeden ihrer 20 Arbeitnehmer einen monatlichen Beitrag von 50,28 €; die Arbeitnehmer, die sich für die Teilnahme entschieden, mussten an die Klägerin einen Eigenanteil von 16 € (ab Februar 2014: 20 €) monatlich entrichten. Das Finanzamt berücksichtigte keine Freigrenze für Sachbezüge und bes...