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NWB BB 1/2021 S. 4

Corona-Krise: Zusätzliche Neustarthilfe beschlossen

Die Bundesregierung hat sich auf ein Hilfsprogramm für Solo-Selbständige geeinigt, die sog. Neustarthilfe. Sie soll u. a. für Selbständige im Kulturbereich gezahlt werden.

Betroffene erhalten einen einmaligen Zuschuss für die Zeit von Dezember 2020 bis Juni 2021, der bis zu 25 % des Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ausmacht. Der Zuschuss ist aber auf 5.000 € begrenzt. Antragsberechtigt soll sein, wer im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine sonstigen Fixkosten (außer dem Unternehmerlohn) geltend machen kann und sein Einkommen vorwiegend aus selbständiger Tätigkeit erzielt.

Offiziell gilt die Hilfe zwar als Zuschuss zu den Betriebskosten, die Solo-Selbständigen sollen aber auch ihre Lebenshaltungskosten absetzen können. Die Neustarthilfe soll im nächsten Jahr als ...

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