DBA Rumänien; Vordrucke der rumänischen Finanzverwaltung zur Bestätigung rumänischer Quellensteuer nach dem deutsch-rumänischen DBA
Bezug:
Nach einer Mitteilung des (IV B 3 – S 1301 RUM – 10/02) wurden die Vordrucke der rumänischen Finanzverwaltung zur Bestätigung einbehaltener rumänischer Quellensteuer für natürliche und juristische Personen bekannt gegeben. Die Formulare dienen der Bescheinigung der nach Artikel 19 Abs. 1 Buchstabe b des deutsch-rumänischen Doppelbesteuerungsabkommens anzurechnenden rumänischen Steuern.
Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S
1301 - Ro - 1 St 41/42
OFD
Nürnberg v. - S
1301 - 975/St
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Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
YAAAA-77861