OFD München - S 1301 - Ro - 1 St 41/42

DBA Rumänien; Vordrucke der rumänischen Finanzverwaltung zur Bestätigung rumänischer Quellensteuer nach dem deutsch-rumänischen DBA

Bezug:

Nach einer Mitteilung des (IV B 3 – S 1301 RUM – 10/02) wurden die Vordrucke der rumänischen Finanzverwaltung zur Bestätigung einbehaltener rumänischer Quellensteuer für natürliche und juristische Personen bekannt gegeben. Die Formulare dienen der Bescheinigung der nach Artikel 19 Abs. 1 Buchstabe b des deutsch-rumänischen Doppelbesteuerungsabkommens anzurechnenden rumänischen Steuern.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 1301 - Ro - 1 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 1301 - 975/St 31

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
YAAAA-77861