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            BFH 26.08.2020  II R 6/19, NWB 52/2020 S. 3870
Bewertungsrecht | Einheitsbewertung indifferenter Räume
Räume in einem Einfamilienhaus, die nach Art, Lage und Ausstattung in gleicher Weise für Wohn- wie für Geschäftszwecke verwendet werden können (indifferente Räume), sind laut als Wohnraum zu bewerten.