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Verlängerung der Gesetzesänderungen im Gesellschaftsrecht aufgrund der Corona-Pandemie
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Erleichterungen bei der Durchführung von Haupt-Gesellschafts- und Mitgliederversammlungen sowie zur rückwirkenden Umwandlung bis zum verlängert.
Am trat das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ in Kraft, das durch eine Vielzahl von Erleichterungen im Gesellschaftsrecht den Kontaktbeschränkungen Rechnung trug. Das BMJV hat von einer Verordnungsermächtigung am Gebrauch gemacht und nunmehr sämtliche Maßnahmen aus diesem Gesetz bis zum verlängert.
Dadurch bleiben bis zu diesem Zeitpunkt Erleichterungen, insbesondere bei der Abhaltung und Durchführung von Versammlungen nach Aktienrecht, GmbH-Recht und Vere...