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StuB 1/2021 S. 33

Auswirkungen des Berliner Mietendeckels

Das IDW hat ein Factsheet zum Berliner Mietendeckel herausgegeben (Stand: ). Darin beschreibt der Immobilienfachausschuss (IFA) des IDW anhand von Beispielen, zu welchen Ergebnissen die neuen Regelungen bei der Rechnungslegung führen.

Hintergrund: Am ist die sog. zweite Stufe des Mietendeckels in Berlin in Kraft getreten. Vermieter müssen ab diesem Stichtag bei Bestandsmietverträgen die Mieten senken, sofern die im Mietendeckel-Gesetz definierten Obergrenzen um mehr als 20 % überschritten sind und kein Härtefall (§ 8 MietenWoG Bln) vorliegt.

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