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Jahresabschluss 2020: Bilanzielle Überlegungen in der Corona-Krise
Gestaltungstipps und Praxishinweise zur aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
Die globale Verbreitung des Coronavirus hat die deutsche Wirtschaft hart getroffen und viele Unternehmen in arge wirtschaftliche Bedrängnis gebracht. Die durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzten zahlreichen Hilfsmaßnahmen wirken sich auch auf den Jahresabschluss aus. Der Beitrag geht auf die wichtigsten Punkte ein, auf die bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2020 geachtet werden sollte.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Vorbemerkungen und Vorprüfungen
Prüfung der Going-concern-Prämisse.
Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte.
Anpassungen der Buchwerte an eine Betriebsprüfung.
II. Aktiva
Kaufpreisaufteilung beim Erwerb eines bebauten Grundstücks.
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Aufwendungen für Modernisierung und Instandhaltung innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb.
Nachträgliche Kosten auf den Grund und Boden.
Teilwertabschreibung und höhere Gebäude-AfA.
Sonderabschreibungen nach § 7b EStG.
Aktivierung von Zinsen und Mietaufwendungen.
Überprüfung der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen.
Zuordnung gemischt genutzter Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen.
Degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG.
Sonderabschreib...