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BBK Nr. 1 vom

Update zu Corona-Hilfen für Unternehmen im Lockdown

Aktueller Überblick über Antragsvoraussetzungen und Zugangserleichterungen

Daniela Karbe-Geßler

In BBK 22/2020 S. 1082 wurde bereits ein erster Überblick über den Stand der Unternehmenshilfen in der Corona-Krise gegeben. Mittlerweile befindet sich die Wirtschaft im zweiten harten Lockdown, nicht nur Restaurants und Freizeitbetriebe haben geschlossen, sondern nunmehr auch wie im Frühjahr der Einzelhandel. Aktuell gelten die Maßnahmen zunächst bis zum , wobei aber viele Stimmen schon jetzt eine Verlängerung ins Spiel bringen, weil nicht abzusehen ist, dass sich das Infektionsgeschehen wirklich verbessert. Insofern ist zu erwarten, dass die Schließungen weiter andauern werden. Die Bundesregierung hat infolgedessen weitere Hilfeprogramme beschlossen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. November- und Dezemberhilfe

Die Novemberhilfe wurde für Unternehmen geschaffen, die vom ersten Lockdown ab dem betroffen waren. Über das Antragsportal des BMWi kann diese seit beantragt werden. Auch Soloselbständige können diese bis zu einem Betrag von 5.000 € und mit einem vorhandenen ELSTER-Zertifikat selbst beantragen.

Bisher werden Abschlagszahlungen bewilligt. Nach Beantragung werden durch ein technisches Überprüfungsverfa...

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