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Allgemein Steuerliche Vorrechte und Befreiungen aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen
Bezug: (BStBl 1975 I S. 253),
Bezug: (BStBl 1978 I S. 226)
Bezug: (BStBl 1991 I S. 746)
Das die nach dem Stand vom aktualisierte Zusammenstellung der Fundstellen aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, aufgrund derer Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationale Organisationen oder ausländische Staaten Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gewährt werden (ausgenommen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) bekanntgemacht.
Zusammenstellung der Fundstellen aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, aufgrund derer Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gewährt werden (ausgenommen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) (Stand: )
TEIL A
Organisationen und Einrichtungen der Verteidigung, Friedenssicherung und Rüstungskontrolle
Abkommen vom – BGBl 1961 II S. 1190 – zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut)
Gesetz vom BGBl 1961 II S. 1183