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BMF - IV C 7 - S 1300 - 176/96 BStBl 1997 I S. 136

Dotationskapital von inländischen Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf ihrer Sitzung am gilt für den Ansatz des Dotationskapitals von inländischen Betriebsstätten (Zweigstellen) ausländischer Kreditinstitute folgendes:

I. Inländische Betriebsstätten von EU-Kreditinstituten

  1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die inländische Betriebsstätte eines Kreditinstitutes mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Dotationskapital ansetzt, das nicht geringer ist als das aus der nachfolgenden Tabelle abgeleitete Dotationskapital.

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Bilanzsumme
    Dotationskapital
    0 – 100 Mio DM
    2 Mio DM
    ab 100 Mio – 500 Mio DM
    2,0 % der Bilanzsumme
    ab 500 Mio – 1 Mrd. DM
    10 Mio DM
    ab 1 Mrd. – 2 Mrd. DM
    1 % der Bilanzsumme
    ab 2 Mrd. – 5 Mrd. DM
    1 % von 2 Mrd. DM
    zusätzlich 0,5 % auf den erhöhten Betrag
    ab 5 Mrd. DM
    1 % von 2 Mrd. DM zusätzlich 0,5 % von
    3 Mrd. DM und zusätzlich 0,25 % auf den
    5 Mrd. DM übersteigenden Betrag
  2. Für die Bilanzsumme ist auf den Jahresabschluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen. Wurde die Geschäftstätigkeit erst während des Veranlagungszeitraums aufgen...

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BMF v. 29.11.1996 - IV C 7 - S 1300 - 176/96

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