Umsatz aus dem Betrieb von Geldspielautomat; Frage der Steuerbefreiung
Leitsatz
1. Die Geldeinsätze der Spieler stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Leistungen des Stpfl. Die entgeltliche
Gegenleistung der Teilnehmer ist der Spieleinsatz.
2. Für die Frage der Steuerbarkeit kommt es weder auf die Bauart des Spielgerätes noch auf die Höhe der Gegenleistung an.
Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Gegenleistung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, wie vom erkennenden Senat vertreten, in
dem Spieleinsatz besteht oder in dem am Ende eines Monats verbleibenden Kasseninhalts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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