Gesetze:
KN
Pos. 8708
;
KN Pos. 6110;
KN Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII;
KN AV 5;
EGVO-1559/2005
Zollrecht: Warnweste mit
Hülle kein Zubehör für Kraftfahrzeuge
Leitsatz
1. Eine Warnweste
mit einer Hülle ist auch dann kein Zubehör für Kraftfahrzeuge, wenn sie
in der Hülle steckend in der Fahrzeuginnenverkleidung untergebracht
wird, sofern sie keine objektiven Merkmale hat, die sie als Ware
ausweist, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren
der Kap. 86-88 KN bestimmt sind.
2. Die AV 5 b S. 2 KN hat keinen
Regelungsgehalt, der bei einer Einreihungsentscheidung einer mitgliedstaatlichen
Zollbehörde zu beachten ist; die Vorschrift richtet sich nur an die
Vertragsparteien des HS-Übereinkommens
3. Die AV 5 b S. 2 KN gilt
nur für Mehrwegverpackungen, also solche, die zur wiederholten Verwendung
geeignet sind.
Fundstelle(n): JAAAH-67052
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 02.10.2020 - 4 K 42/18
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