Vorsteuerabzug, Drittstaat, Vorlage von Rechnungen im Original
Leitsatz
Es ist sachlich gerechtfertigt, wenn von Unternehmen aus Drittstaaten Rechnungen im Original verlangt werden, damit diese
mittels eines Stempels „entwertet” werden können, um zu verhindern, dass mit derselben Rechnung ein erneuter Vergütungsantrag
gestellt wird und sichergestellt ist, dass für die entsprechende Rechnung nicht bereits ein Vergütungsantrag gestellt wurde.
Die schlichte Übersendung von Rechnungen jedenfalls stellt keine einen Antragsteller übermäßig belastende Anforderung dar,
die geeignet ist, ihn von der Stellung eines Antrags abzuhalten.