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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 14 K 3796/13 E,F

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 9 Abs. 6; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1; EStG § 10d Abs. 5; EStG § 30a; EStG § 52 Abs. 23d Satz 5

Ausbildungsaufwendungen zum Verkehrsflugzeugführer als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz

  1. Eine sechswöchige Ausbildung zum Rettungshelfer im Rahmen des Zivildienstes, die weder landes- oder bundesrechtlich einheitlich geregelt ist noch mit einer Prüfung abschließt, erfüllt nicht die Anforderungen an die Mindestdauer und Mindestqualität einer erstmaligen Berufsausbildung (Abgrenzung zum , BStBl II 2012, 825).

  2. Der Berücksichtigung der Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorweggenommene Werbungskosten steht daher das Abzugsverbot des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2021 S. 107 Nr. 4
EStB 2021 S. 175 Nr. 4
GAAAH-66470

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.09.2020 - 14 K 3796/13 E,F

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