Ausbildungsaufwendungen zum Verkehrsflugzeugführer als
vorweggenommene Werbungskosten
Leitsatz
Eine sechswöchige Ausbildung zum Rettungshelfer im Rahmen des Zivildienstes, die weder landes- oder bundesrechtlich einheitlich
geregelt ist noch mit einer Prüfung abschließt, erfüllt nicht die Anforderungen an die Mindestdauer und Mindestqualität einer
erstmaligen Berufsausbildung (Abgrenzung zum , BStBl II 2012, 825).
Der Berücksichtigung der Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorweggenommene Werbungskosten
steht daher das Abzugsverbot des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2021 S. 107 Nr. 4 EStB 2021 S. 175 Nr. 4 GAAAH-66470
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 24.09.2020 - 14 K 3796/13 E,F
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.