Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung Niederlande erneut verlängert (BMF)
Die zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Besteuerung von Grenzpendlern wurde veröffentlicht (-NDL/20/10004 :001).
Hintergrund: Die am mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum DBA vom verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Das BMF Schreiben beinhaltet:
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wurde sich mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden am eine schriftliche Absprache unterzeichnet.
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
NWB XAAAH-66421