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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 18 | Zeitrente: Besteuerung eines rechnerischen Zinsanteils bei teilentgeltlicher Vermögensübertragung

Auch bei der teilentgeltlichen Übertragung einer Immobilie des Privatvermögens gegen eine Veräußerungszeitrente fließen dem Veräußerer nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs von Beginn an steuerpflichtige Zinseinkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der Rentenforderung zu Beginn und zum Ende des Streitjahres (sog. Tilgungsanteil) entfallen.

Befassen musste sich das höchste deutsche Steuergericht auch mit einer teilentgeltlichen Übertragung einer Immobilie des Privatvermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Und zwar durch die Eltern an den Sohn und die Schwiegertochter – gegen eine für rund 30 Jahre zu zahlende Zeitrente von 1.000 € monatlich. Zinsen waren keine vereinbart.

Der Verkehrswert der Immobilie lag bei rund 400.000 €. Die Summe aller Rentenzahlungen über die gesamte Laufzeit betrug knapp 380.000 €. – Das hört sich erst einmal nach keiner großen Differenz an. Anders stellt es sich aber dar, wenn man sich den Barwert ansieht. Bei der Ermittlung ist nämlich der nach dem Bewertungsgesetz maßgebliche Zinssatz von 5,5 % zugrunde zu legen. Es ergab sich so ein Barwert von knapp 180.000 €. Also doch etwa

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