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Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung von anschaffungsnahen Herstellungskosten
Die Rechtsfolgen der sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten sind für den Steuerpflichtigen nachteilig, da statt eines Sofortabzugs der Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen lediglich eine Berücksichtigung über die Gebäudeabschreibung erfolgt. Um in den Genuss des steuerlichen Sofortabzugs zu gelangen, existieren unterschiedliche Steuerhebel. Zudem hat der BFH jüngst einen steuerzahlerfreundlichen Beschluss mit großem Gestaltungspotenzial gefällt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gestaltungspotenzial zur Vermeidung der anschaffungsnahen Herstellungskosten
[i]Vermeidung von anschaffungsnahen Herstellungskosten durch Vorverlagerung von AufwendungenNach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, zu den (anschaffungsnahen) Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die Folge ist kein Sofortabzug der Aufwendungen, sondern lediglich die Berücksichtigung über die entsprechende Gebäudeabschreibung. Der BFH hat nun die Auffassung der Finanzverwaltung gekippt und schafft damit enormes Gestaltungspotenzial. Nach Auffassung des BFH liegen keine...