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Aktuelle Brennpunkte bei der Bewertung von Mietwohngrundstücken nach dem BewG
Explodierende Immobilienpreise führen im Fall von Erbschaften und Schenkungen aktuell zu hohen Steuerbelastungen. Bei der Bewertung von Mietwohngrundstücken im Ertragswertverfahren kommt daher der Anpassung des Bodenrichtwerts, der Ermittlung des Rohertrags und dem anzuwendenden Liegenschaftszinssatz besondere Bedeutung zu.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Korrektur der Bodenrichtwerte
[i]Korrektur wegen abweichender GeschossflächenzahlDie bei der Ermittlung des Bodenwerts anzusetzenden Bodenrichtwerte sind in den letzten Jahren stark gestiegen und bei abweichender Geschossflächenzahl anzupassen. Liegt die tatsächliche Geschossflächenzahl unter der des Richtwertgrundstücks, ist das Abstellen der Finanzverwaltung auf die rechtlich realisierbare Geschossflächenzahl kritisch zu prüfen.
Die „übliche Miete“ als Teil des Rohertrags
[i]Ramb, Online-Beitrag v. 18.6.2020, NWB JAAAH-51237 Bei der Berechnung des Gebäudeertragswerts ist von der „üblichen Miete“ auszugehen, wenn der Eigentümer die Wohnung zu einer um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweichenden Miete überlassen hat. Der ( NWB QAAAH-49085) entschieden, dass für die Prüfung der 20 %-Grenze bei Zugrundelegung eines Mietspiegels nicht auf den Mittelwert, ...