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Arbeitsrechtliche Handlungsinstrumente während einer Pandemie
Einseitige Anordnung von Urlaub, Urlaub vs. Kurzarbeit und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
„COVID-19“ oder „Corona“ ist derzeit das bestimmende Thema. Die Auswirkungen betreffen verstärkt den Alltag, wirken sich aber auch in vielerlei Hinsicht auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben aus. Sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht stellen sich verschiedene Fragen.
Unter anderem bedarf der Klärung, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Urlaub einseitig anordnen kann. Hierauf soll nachfolgend näher eingegangen werden.
I. Rechtliche Grundlagen
Zentrale Bestimmung des Individualarbeitsrechts bzgl. der Gewährung von Urlaub ist § 7 BUrlG, der (auszugsweise) wie folgt lautet:
„(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung...