Grenzgänger | Konsultationsvereinbarung mit der Republik Polen (BMF)
Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 12./ zur Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern und grenzüberschreitend tätigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes veröffentlicht (-POL/19/10006 :002).
Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung der Grenzgänger zu vermeiden.
Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis zum Anwendung. Ab dem verlängert sie sich automatisch, sofern sie nicht von einer der zuständigen Behörden eines Vertragsstaats mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. In dem auf die Kündigung durch eine der zuständigen Behörden eines Vertragsstaats folgenden Kalendermonat bleibt diese Konsultationsvereinbarung anwendbar.
Das Schreiben mit der Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB KAAAH-66139