Ein Schlag ins Gesicht
Steuerberater und Mandanten am Limit: Deklarationen oder Corona-Marathon zuerst?
Am verkündete das Bundesfinanzministerium, dass für Steuerberater die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 ihrer Mandanten um einen Monat, also bis zum , verlängert wird. Das war für unseren Berufsstand und viele unserer Mandanten erst einmal ein Schlag ins Gesicht. Denn seit Beginn der Corona-Pandemie stehen Steuerberater ihren Mandanten zur Seite und setzen sich für deren wirtschaftliches Überleben ein. Geht es um die Beantragung von Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe I und II, der außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die zeitlich befristete Umsatzsteuersatzanpassung sowie diverse KfW-Kreditanträge, sind Steuerberater die ersten Ansprechpartner. In Tagen der weiter steigenden Fallzahlen, kommt auch die kurzzeitige Corona-bedingte Schließung des Betriebs eines Mandanten hinzu.
Die Arbeitsbelastung der Steuerberater und vor allem ihrer Mitarbeiter ist durch all diese Tätigkeiten drastisch angestiegen, ein Ende ist nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Krise auch vor den Steuerkanzleien keinen Halt gemacht hat. Die personellen Ressourcen der Kanzleien sind durch Corona-bedingte Krankheitsfälle und Quarantänemaßnahmen sowie Einschränkungen im Bereich der Kinderbetreuung, Homeoffice etc. erheblich ausgedünnt.
Die Kapazitäten für die laufenden, originären Tätigkeiten sind dadurch eingeschränkt. Die Finanz- und Lohnbuchführung, die Jahresabschlusserstellung und die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen müssen jedoch uneingeschränkt fortgeführt werden.
Bereits seit August dieses Jahres weist die BStBK gegenüber den Verantwortlichen in Politik und den Ministerien mit aller Deutlichkeit auf die drastisch gestiegene Zusatzbelastung der Steuerberater und ihrer Mitarbeiter hin. Gleiches gilt ja im Übrigen auch für die Unternehmen selbst. Sie kämpfen um ihr wirtschaftliches Überleben und haben dabei nur bedingt die nötigen Kapazitäten für Fragen und Zuarbeiten der normalen Deklarationstätigkeiten. Diese Argumente adressierte die BStBK an die Bundesminister Scholz und Altmaier, reichte weitere Eingaben bei den einschlägigen Ministerien ein und forderte in Gesprächen mit den zuständigen Staatssekretären und Abteilungsleitern mit Nachdruck eine bundeseinheitliche Verlängerung der Abgabefrist für die Jahressteuererklärungen 2019 und eine Verlängerung der Fristen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2019 sowie die Aussetzung sämtlicher in diesem Zusammenhang anfallender Sanktionen. Leider wurde unseren Forderungen in beiden Punkten nicht entsprochen. Auch das Bundesjustizministerium hält an den Fristen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse fest.
Ob und wie die einzelnen Kanzleien nun Corona-Hilfen und Deklarationen gleichzeitig bearbeiten können, liegt im Ermessen einer jeden Kanzlei. Beide Aufgaben erfordern ein Höchstmaß an qualifizierter Beratung und Mithilfe der Mandanten. Diese Argumente bringen wir weiter in unseren Gesprächen ein und geben an dieser Stelle nicht nach.
Hartmut Schwab
Fundstelle(n):
NWB 2020 Seite 3673
JAAAH-66122