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Einkommensteuer | Kosten für Hausnotrufsystem absetzbar (FG)
Die Kosten eines Hausnotrufsystems sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar (; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. VI B 94/20).
Hintergrund: Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, ist die steuerliche Anerkennung der Kosten für ein Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (, BStBl 2016 II S. 272). Das Sächsische Finanzgericht hat nunmehr klargestellt, dass auch bei allein lebenden Senioren die Kosten eines externen Hausnotrufsystems steuerlich berücksichtigt werden können.
Sachverhalt: Die im Jahr 1933 geborene Klägerin lebte allein im eigenen Haushalt und nahm ein sog. Hausnotrufsystem in Anspruch. Sie erhielt vom Anbieter ein...