Christian Kahlenberg, Martin Weiss

Steuerrecht aktuell 2/2020

2020

ISBN: 978-3-482-67415-0

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Steuerrecht aktuell 2/2020

I. Verfahrensrecht

Rechtsprechung

1. Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung; Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde

BFH, Beschlüsse v. - IX S 24/19, NWB JAAAH-45292 sowie v. - IX S 3/20, NWB AAAAH-62399

(Dr. Ralf Haendel)

Zusammenfassung der Entscheidungen

Die Entscheidungen des BFH hatten jeweils eine Anhörungsrüge des Klägers gegen (nicht veröffentlichte) Entscheidungen des BFH zum Gegenstand. Mit der Anhörungsrüge rügte der Kläger jeweils die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör i. S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO.

Entscheidungsgründe

In beiden Entscheidungen stellt der BFH (wortgleich) fest, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör i. S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO das Gericht u. a. verpflichte, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen. Dabei sei das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen. Artikel 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO seien erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis ...