Online-Nachricht - Montag, 07.12.2020
Verfahrensrecht | Fristverlängerung bis (BStBK)
Das BMF hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 durch Steuerberater um einen Monat, also bis zum , verlängert. Hierauf macht die BStBK aktuell aufmerksam. Die Verlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse habe das Bundesjustizministerium dagegen abgelehnt.
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Zur Pressemitteilung der BStBK gelangen Sie hier.
Quelle: BStBK online (JT)
Fundstelle(n):
NWB GAAAH-65887