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FG Münster Urteil v. - 8 K 809/18 GrE

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 3; GrEStG § 6 Abs. 1; BGB § 741; BGB § 1008; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuer

Grundstückserwerb bei Erbauseinandersetzung

Leitsatz

1. Der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben zur Nachlassteilung ist grunderwerbsteuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn Geschwister als Miterben in einer notariellen Vereinbarung das bestehende Gesamthandeigentum in Bruchteilseigentum umwandeln und gleichzeitig die Übertragung des zum Nachlass gehörenden Grundstücks gegen Ausgleichszahlung regeln.

2. Die Begründung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zwischen Miterben stellt von vornherein eine Zwischenlösung dar, wenn wirtschaftlich letztlich gewollt ist, dass der hälftige Miteigentumsanteil an dem Grundstück auf den eine Ausgleichszahlung leistenden Miterben übergeht und dieser Alleineigentum erwerben soll.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 12 Nr. 21
DStRE 2021 S. 750 Nr. 12
ErbBstg 2021 S. 27 Nr. 2
ErbStB 2021 S. 42 Nr. 2
GStB 2021 S. 50 Nr. 2
NWB-EV 2021 S. 35 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2020 S. 3797
UVR 2021 S. 69 Nr. 3
RAAAH-65879

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FG Münster, Urteil v. 29.10.2020 - 8 K 809/18 GrE

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