Gesetzgebung | Nachbesserungen am SanInsFoG gefordert (hib)
Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (BT Drucks. 19/24903) über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) (BT Drucks. 19/24181) und die Gegenäußerung der Bundesregierung dazu informiert.
Hintergrund: In der Stellungnahme heißt es eingangs, der Bundesrat begrüße die vorgeschlagenen Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts, in den weiteren Anmerkungen zu einzelnen Artikeln macht die Länderkammer aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen und äußert eine Vielzahl von Prüfbitten. So fordert der Bundesrat, angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Anpassung der Vergütung von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern zu verschieben. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle die Bundesregierung eine valide Kostenschätzung des Mehraufwandes der Länder vorlegen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen gläubigerfreundlicher ausgestaltet werden und die Belange der Wirtschaft stärker berücksichtigen kann. Die Bundesregierung habe ihren Gesetzentwurf ganz überwiegend an den Interessen der in die Krise geratenen Schuldner ausgerichtet und die Interessen der Gläubiger, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, nicht angemessen berücksichtigt, schreibt der Bundesrat.
Die Bundesregierung führt aus:
Aus der Gegenäußerung geht hervor, dass die Bundesregierung die Vorschläge und Prüfbitten des Bundesrats überwiegend ablehnt. So heißt es unter anderem, eine Anpassung der Vergütung der Insolvenzverwalter an die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung ist seit mehr als 20 Jahren nicht mehr erfolgt und deshalb überfällig. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie teilt nicht die Auffassung des Bundesrates, dass der Entwurf überwiegend an den Interessen der Schuldner ausgerichtet ist. Die Bundesregierung hat bereits eingehend geprüft, wie die Belange der Gläubiger zu berücksichtigen sind und lehnt eine weitreichende Änderung des Entwurfs ab.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1343 (JT)
Fundstelle(n):
NWB IAAAH-65668