Verfahrensrecht | Schutz vor Bruch des Steuergeheimnisses durch Sprachdienste (hib)
Im BMF und seinen nachgeordneten Behörden gibt es umfangreiche Vorkehrungen, damit das Steuergeheimnis nicht durch die Verwendung von Sprachsteuerungen gefährdet wird. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/24549) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 19/24142) der FDP-Fraktion.
Diese hatte nach der Gefährdung persönlicher Daten von Steuerpflichtigen durch die Verwendung von Sprachsteuerungen wie Alexa und Siri in der Steuerverwaltung gefragt.
Die Regierung erklärt dazu, dass im BMF und im BZSt Sprachsteuerungen allgemein als Sicherheitsrisiko eingestuft und auf allen Endgeräten, die darüber verfügen, deaktiviert seien. Ebenso sei es beim Zoll. Die dienstliche Verwendung privater Endgeräte sei untersagt.
Auch für die Arbeit im Homeoffice gälten strenge Regelungen. Private Geräte mit Sprachsteuerung seien "während der Dienstzeit stromlos zu schalten", Alexa muss also der Stecker gezogen werden.
Auch bei der Nutzung von Telekonferenztechnik, nach der die Abgeordneten ebenfalls gefragt haben, werden nach Angaben der Regierung Steuergeheimnis und Dienstgeheimnisse durch Vorschriften und den Einsatz sicherer Tool geschützt.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1338 (il)
Fundstelle(n):
VAAAH-65454