Corona | Neue Maßnahmen treten am in Kraft (Bundesregierung)
Die Bundesregierung informiert über die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Maßnahmen.
Danach gilt Folgendes:
Seit dem gelten strengere Kontaktbeschränkungen in Deutschland: Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Außerdem gilt: Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten.
Weitere Informationen zu den aktuellen Regeln und Einschränkungen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung. Informationen über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB RAAAH-65318