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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 1 K 1585/15

Gesetze: KStG § 14 Abs. 1 ; KStG § 14 Abs. 5 ; KStG § 17; UmwStG § 4 Abs. 2 ; UmwStG § 12 Abs. 3 ; FGO § 60 Abs. 3

Zum Fortbestand der finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers auf einen unterjährigen Übertragungsstichtag

Leitsatz

Im Sinne der sog. Fußstapfentheorie genügt es für die Annahme einer ein Organschaftsverhältnis begründenden finanziellen Eingliederung, wenn die Mehrheitsbeteiligung nacheinander und ununterbrochen auf zwei Organträger verteilt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 30
DStRE 2021 S. 1043 Nr. 17
GmbH-StB 2021 S. 132 Nr. 4
GmbHR 2021 S. 222 Nr. 4
VAAAH-65133

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 19.08.2020 - 1 K 1585/15

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