Beweiskraft eines CMR-Frachtbriefs kann dahingehend modifiziert werden, dass der Beweiswert auch schon dann widerlegt ist, wenn Zweifel bzgl. der Person des Ausstellers (Ausführers) bestehen?
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Beweiskraft eines CMR-Frachtbriefs
Kann eine Regelung wie Art. 9 CMR, die festlegt, dass ein CMR-Frachtbrief bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis über den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages dient, dahingehend modifiziert werden, dass der Beweiswert auch schon dann widerlegt ist, wenn Zweifel bzgl. der Person des Ausstellers (Ausführers) bestehen?
Ist bei Vorliegen eines (grenzüberschreitenden) Reihengeschäfts der Zwischenhändler notwendig beizuladen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAH-64982